Limousinenverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Limousinenverleih

 

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen aller Art, insbesondere Stretchlimousinen von Limousinenverleih.eu. Die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Bei einer schriftlichen oder telefonischen Anfrage des Kunden kommt  ein Vertrag nur zustande, wenn dieser die Auftragsbestätigung vom Limousinenverleih schriftlich (per Fax, E-Mail oder SMS) bestätigt.

Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

Das Unternehmen Der Limousinenverleih behält sich vor, Aufträge an  Fremdfirmen zu vermitteln. Der Beförderungsvertrag kommt in diesen  Fällen dann grundsätzlich zwischen dem Kunden und der ausführenden  Fremdfirma zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Preisliste .

Bei Pauschalvereinbarungen oder schriftlich oder telefonisch  übermittelten Sonderangeboten gilt der vereinbarte Preis für die  vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.

Am vereinbarten Fahrtag sind 100 Prozent des vollen Fahrpreises  einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen vor Antritt der Fahrt  zu entrichten.

Bei Auftragserteilung ist regelmäßig eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.

Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag, vor Antritt der Fahrt, beim Chauffeur erfolgen.

Eventuell anfallende Extras wie Getränke, Blumen, Parkgebühren, Übernachtungskosten, Eintritte und Fährkosten sowie  Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Kunden.

Gutscheine können nur bis zu dem darauf genannten Datum eingelöst werden.  Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Termin nach Absprache (auch  kurzfristig) je nach Verfügbarkeit.

Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.

§ 4 Liefer- und Zahlungsbedingungen bei Onlinebuchung

Bei Verfügbarkeit erhält der Kunde innerhalb von ca. 3 Werktagen nach der Bestellung per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit Zahlungsaufforderung zugesandt. Diese Bestätigung enthält alle notwendigen Angaben, insbesondere zur Zahlungsabwicklung sowie die Kontodaten. Sie ist gleichzeitig die Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung ist der fällige Rechnungsbetrag umgehend, spätestens aber innerhalb von 8 Werktagen zu überweisen. Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag, vor Antritt der Fahrt, beim Chauffeur erfolgen. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang verfällt die Buchung und es besteht kein Anspruch auf Zutritt bzw. Erwerb vor Ort, insbesondere bei zeitlich begrenzten besonderen Angeboten.

§ 5 Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen,  mündliche Stornierungen nur wenn sie vom Limousinenverleih  schriftlich bestätigt  werden.

Bei Stornierungen von 8 Wochen bis 1 Woche vor Antritt der Fahrt  berechnen wir mindestens 50% des vereinbarten Fahrpreises einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen als Aufwandsentschädigung. Sollte die Stornierung innerhalb weniger als 1 Woche vor Antritt der Fahrt  erfolgen, fällt der vereinbarte volle Fahrpreis einschließlich aller  Neben- und Sonderleistungen ohne Abzüge an.

Ein längerfristig im Voraus erteilter Auftrag entbindet den Kunden  nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von  seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen. Die vom  Kunden geleistete Anzahlung wird in jedem Fall bei Stornierungen als  Aufwandsentschädigung / Storno Gebühr einbehalten.

Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten vollen Fahrpreis  einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen ohne Abzüge zu zahlen.

§ 6 Beförderung

Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.

Die Mitnahme von Haustieren ist untersagt.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken von minderjährigen Fahrgästen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der Limousinenverleih oder der Chauffeur ist bei einem  unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, die Fahrt aus  Sicherheitsgründen abzubrechen.

Der Limousinenverleih ist weiterhin berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende  Pflicht verletzt, insbesondere die nach § 3 bestimmte Zahlung des  Fahrpreises nicht leistet.

Handeln Fahrgäste den notwendigen Weisungen des Chauffeurs zuwider  oder stellen sie eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im  Allgemeinen und/oder gemäß der StVO eine Gefährdung der Sicherheit des  Straßenverkehrs, auch durch eine Beeinträchtigung des Chauffeurs dar,  ist der Limousinenverleih oder der Chauffeur berechtigt, diese  von der Beförderung auszuschließen, bzw. die Fahrt abzubrechen. In  diesem Fall berechnet der Limousinenverleih den vollen  Fahrpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Das Recht  auf Schadensersatz von dem Limousinenverleih bleibt unberührt.

Es wird ausdrücklich auch im Interesse des Kunden auf die  Gurtpflicht hingewiesen. Bei Nichteinhaltung können keine  Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 7 Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von uns oder des Chauffeurs.

§ 8 Haftung des Kunden / Verjährung

Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen vorsätzlich oder fahrlässig, auch unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel hervorgerufenen Schäden jeglicher Art. Das beinhaltet auch Diebstahl und Vandalismus oder übermäßige Verschmutzungen.

Wird die Fahrt aufgrund eines vom Kunden oder seinen Gästen zu vertretenen Grundes nicht angetreten oder abgebrochen, hat der Kunde den vollen Fahrtpreis zu zahlen. Ersatzansprüche drüber hinaus bleiben unberührt.

Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film- und Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung zu versichern.

§ 9 Haftung vom Limousinenverleih / Verjährung

Der  Limousinenverleih versichert, dass die Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß Haftpflicht versichert sind.

Die Chauffeure vom Limousinenverleih sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.

Der Limousinenverleih haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen oder für die Folgen technischer Defekte übernimmt der Limousinenverleih keinerlei Haftung. Die Geltendmachung von dadurch entstehenden Vermögensschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen. Sollte die Fahrt durch einen anderen Unternehmer ausgeführt werden, übernimmt der Limousinenverleih keinerlei Haftung. Eventuelle Ansprüche sind direkt an das beauftragte Unternehmen zu richten.

Der Limousinenverleih ist bei einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. von seiner Leistungspflicht befreit. Bei Einwirkung  höherer Gewalt, z.B. widrigen Straßenverhältnissen (Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel  usw.) oder Unruhen behalten wir uns das Recht vor, einen Ausweichtermin  zu vereinbaren oder die Fahrt abzusagen.

Etwaige Mängel der Dienstleistung müssen vom Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme derselben an uns oder den Chauffeur gemeldet werden. Wenn keine Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und hat Anspruch auf den vollen Fahrpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährung.

§ 10 Datenschutz

Der Limousinenverleih versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann und insoweit, als es zur Durchführung des Auftrages mit Subunternehmern erforderlich ist. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch den Limousinenverleih angefertigte oder vom Kunden bereitgestellte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies ausdrücklich erklären.

§ 11 Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit vom Limousinenverleih ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hamburg.

Hamburg, den 01.05.2014